Persönliche Schutzausrüstung „Bekleidung“

In der Feuerwehrdienstvorschrift 1 ( Grundtätigkeiten im Lösch und Hilfeleistungseinsatz ) ist die Persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden geregelt.

Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören

1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
4. Feuerwehrschutzschuhwerk

Für die Feuerwehren gibt es die Bezeichnung HUPF ( „Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“ )

HuPF 1 Feuerwehr-Überjacke

HuPF 4b Feuerwehr-Überhose

HuPF 1 = Feuerwehrüberjacke (allein tragbar)

HuPF 2 = Feuerwehrhosen

HuPF 3 = Feuerwehrjacken

HuPF 4a = Feuerwehrüberhose (allein tragbar)

HuPF 4b = Feuerwehrüberhose (nur in Verbindung mit einer Hose als Unterkleidung (z.B. nach Teil 2) zu tragen)

Für den Atemschutzeinsatz ist die Hupf Bekleidung 4a oder 4b zu tragen.
Die Bekleidung für den Atemschutz-Einsatz nennt man auch Nomex Kleidung.

Nomex®

Die synthetische Nomex® Faser, aus dem Haus DuPont®, ist ein Meta-Aramid, diese Faser ist nicht entflammbar, hat sehr gute mechanische Eigenschaften und widersteht hohen Temperaturen. Diese Faser wird zu den unterschiedlichen Nomex® Stoffen weiterverarbeitet.

Text Quelle: Novotex-Isomat

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