Einsatz Nr. 41 – Brandsicherheitsdienst
Bei größeren Veranstaltungen kann durch die Ordnungsbehörde ein Brandsichrheitsdienst angeordnet werden. Der Brandsichrheitsdienst hat dann die Aufgabe die Veranstaltung aus brandschutztechnischer Sicht zu überwachen. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Überprüfung der brandschutztechnischen Einrichtungen, das Freihalten der vorhandenen Flucht-, Rettungs- und Anfahrtswege. Weiterhin soll der Brandsichrheitsdienst Brände frühzeitig erkennen und bekämpfen und bei sonstigen Notlagen […]
Einsatz Nr. 41 – Brandsicherheitsdienst » mehr