F LKW
Nach Erkundung, wurde festgestellt, das der Schlauch am Kühler des LKW geplatzt ist. Es bestand keine Tätigkeit seitens der Feuerwehr. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben.
Florian Steinau 08/51-01
Rüstwagen
Nach Erkundung, wurde festgestellt, das der Schlauch am Kühler des LKW geplatzt ist. Es bestand keine Tätigkeit seitens der Feuerwehr. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben.
Nach Erkundung, wurde festgestellt das der Kühler des LKW geplatzt ist. Mittels Wärmebildkamera wurde der Motor kontrolliert, es konnte aber nichts mehr festgestellt werden. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben.
Bei dem gemeldeten PKW Brand handelte es sich um einen Motorplatzer . Das Fahrzeug war schon vom Abschleppdienst aufgeladen worden, deshalb bestand keine Tätigkeit seitens der Feuerwehr.
Bei dem gemeldeten LKW Brand handelte es sich um einen Fehlalarm. Die Autobahn wurde kontrolliert von der Polizei. Es konnte kein LKW vorgefunden werden.
Die Feuerwehr wurde zur Unterstützung für den Rettungsdienst zur Tragehilfe alarmiert. Nach Ankunft wurde klar das keine Tätigkeit seitens der Feuerwehr notwendig ist.
H 1 Y kleine allgemeine Hilfeleistung bei Gefahr für Menschenleben » mehr