Für die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr ist der Besuch der Atemschutzübungsanlage, Atemschutzstrecke einmal jährlich Pflicht.
Die Atemschutzgeräteträger müssen unter anderem mit kompletter Feuerwehrschutzausrüstung ( betreffend für Atemschutz Einsätze ) antreten.
In dieser Anlage müssen die Atemschutzgeräteträger eine Belastungsübung absolvieren.
Folgende Belastungen müssen absolviert werden :
Zu Beginn müssen sie erst mal das Atemschutzgerät Einsatzbereit machen und anschließend das Atemschutzgerät mit Atemschutzmaske aufsetzen, dann wird es langsam ernst und die Geräteträger schließen sich gegenseitig den Lungenautomaten an, anschließend geht es dann zu den Aufgaben die abgearbeitet werden müssen:
Handergometer
Laufband
Streckendurchgang mit verschiedenster Hindernisse
Besteigung einer Endlosleiter